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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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30er vor Kreuzung sinnlos
Meldungsnummer | 440/2022 |
Erstellt am | 01.08.2022 um 20:31 Uhr |
Kategorie | Baustellen |
Standort |
Griesauweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 04.08.2022 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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Auf dem Griesauweg ist kurz vor Ende der Straße in nördliche Richtung (Rossaugasse) ein 30er und Baustellenschilder, ohne jedoch anzuzeigen, dass dies nach der Kreuzung weiter gelten soll. Somit sind sie nach der Kreuzung nicht mehr gültig.
KOMMENTARE
Ja, mittlerweile ist dies so.
Bis vor kurzem (wo ich meine Meldung auch geschrieben habe) war eben kein 30er nach der Kreuzung. Somit galt nach verlassen der Kreuzung für alle jene, die aus dem Süden kamen ein 50er, für die, die auf der Straße verblieben sind aber ein 30er.
Warum also für 30m am Griesauweg ein 30er verodnet wäre - ohne dass dieser durch entsprechende Hinweisschilder auf nach der Kreuzung erweitert wird - erscheint mir seltsam. Alternativ sollten halt die (aktuell auch da stehenden) 30er Tafeln auch nach der Kreuzung stehen.
Bis vor kurzem (wo ich meine Meldung auch geschrieben habe) war eben kein 30er nach der Kreuzung. Somit galt nach verlassen der Kreuzung für alle jene, die aus dem Süden kamen ein 50er, für die, die auf der Straße verblieben sind aber ein 30er.
Warum also für 30m am Griesauweg ein 30er verodnet wäre - ohne dass dieser durch entsprechende Hinweisschilder auf nach der Kreuzung erweitert wird - erscheint mir seltsam. Alternativ sollten halt die (aktuell auch da stehenden) 30er Tafeln auch nach der Kreuzung stehen.
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Meine Nachfrage beim Bauleiter der ausführenden Firma ergab, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung am Griesauweg verordnet und aufgestellt wurde, da nun Bauarbeiten für das Gasrelining im unmittelbarem Kreuzungsbereich stattfinden.
Nach der Kreuzung in der Roßaugasse ist erneut eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt, somit gilt auch entlang der Bauarbeiten in der Roßaugasse die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h.
Am Archenweg ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt, da das Baufeld unmittelbar bei der Kreuzung endet und der Archenweg derzeit in diesem Bereich nur Richtung Osten befahren werden kann.
Somit scheinen aus unserer Sicht alle Verkehrszeichen bescheidkonform und sinnvoll aufgestellt zu sein.
Sollte ich Sie falsch verstanden haben, bitte ich um Übermittlung von Fotos, um die Situation leichter beurteilen zu können.
Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Tiefbau