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seltsame Ampelregelung Hochhaus Schützenstraße

Meldungsnummer 742/2023
Erstellt am 27.09.2023 um 14:18 Uhr
Kategorie Ampeln (Störungsmeldungen, Wartung, Steuerung)
Standort Schützenstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 02.10.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Grünabbiege-Ampel nach Rechts Richtung O-Dorf: Hier bekommen Fußgänger und Autos beide grün. Zu diesem Zeitpunkt müssen aber die Autos warten, bis die querenden Fußgänger den Zebrastreifen verlassen haben. Ist dann endlich frei zum Abbiegen, blinkt bereits die Abbiegeampel und wechselt auf Rot. D.h. man kann nicht mehr abbiegen, obwohl sich kein Fußgänger mehr weit und breit befindet. Es war auch keine Straßenbahn zu diesem Zeitpunkt in der Nähe. Evtl. könnte man das optimieren. Logischer wäre es, wenn die Abbiegeampel am Anfang ein paar Sekunden rot wäre (zum Schutz der querenden Fußgänger). Eigentlich macht die Abbiegeampel nur Sinn, falls eine Straßenbahn kreuzt. Dies scheint aber im Programm nicht berücksichtigt zu sein.
KOMMENTARE
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 02.10.2023 um 13:51 Uhr
Titel: AW: seltsame Ampelregelung Hochhaus Schützenstraße
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An der Kreuzung Haller Straße/Schützenstraße gab es die politische Vorgabe, den Verkehr in der Schützenstraße zu reduzieren. Deshalb wurde die Situation an dieser Kreuzung so gelöst, um das Abbiegen in die Schützenstraße an dieser Stelle unattraktiver zu machen. Ziel ist es, dass der Kfz-Verkehr direkt von der Hallerstraße in die jeweilige Zielstraße abbiegt und die Schützenstraße nicht als Durchzugsstraße verwendet wird.

Sollten Sie noch weitere Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter, ampel@innsbruck.gv.at

Freundliche Grüße
Verkehrsmanagement
 
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