Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Fußgänger Ampelschaltung

Meldungsnummer 866/2024
Erstellt am 30.07.2024 um 15:20 Uhr
Kategorie Ampeln (Störungsmeldungen, Wartung, Steuerung)
Standort Blasius-Hueber-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 06.08.2024
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Hallo, wenn man von der Uni Brücke Richtung Klinik, auf der Seite des Baguettes die Kreuzung als Fußgänger überquert, kommt man kaum bei Grün über die Kreuzung. Insbesondere mit Kind ist es nicht zu schaffen.
Vielleicht wäre hier eine Anpassung der Ampelschaltung möglich.
Vielen Dank AN
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.08.2024 um 08:05 Uhr
Titel: AW: Fußgänger Ampelschaltung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung! Die Grünzeiten für Fußgänger werden immer nach den aktuellen Richtlinien bemessen. Dabei gilt, dass Fußgänger mindestens den halben Schutzweg in der Grünphase queren können (Dazu gehört auch das Grün-Blinken). Der restliche Schutzweg wird dann in der sogenannten Schutzzeit überquert. Dies ermöglicht ein sicheres Überqueren eines Schutzweges auch noch beim Betreten während des letzten Grün-Blinkens.

Sollten Sie noch weitere Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter, ampel@innsbruck.gv.at

Freundliche Grüße
Verkehrslichtsignalanlagen
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN