Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!
Bürgermeister Dieter Egger
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Bürgermeister Dieter Egger
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landwirtschaftliche tafel
Meldungsnummer | 7/2021 |
Erstellt am | 28.01.2021 um 13:44 Uhr |
Kategorie | Straßen/Wege/Verkehr |
Standort |
radetzkystrasse, 60 6845 Hohenems |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 28.01.2021 |
Dauer | 2 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
hallo,wieso steht die landwirtschaftliche tafel in der mitte des grundstückes 8439 landgrabenweg und nicht bei der landwirtschaftlichen einfahrt des grundstückes 8442 50 meter weiter.
KOMMENTARE
Schönen guten Tag nochmal,
nach Rücksprache mit der Baurechtsabteilung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihnen die Antwort zu Ihrer Frage bereits hinlänglich bekannt sein sollte, da Sie schon seit mehr als einem Jahr eine Versetzung der Tafel verlangen und Ihnen in mehreren Gesprächen die entsprechenden Begründungen mitgeteilt worden sind.
Die ursprüngliche Verordnung über das Fahrverbot im Bereich Hohenems Sohl datiert vom 3.11.1983 und wurde mit Verordnung vom 13.3.1998 in der heutigen Form abgeändert. Eine Zufahrt mit KFZ zur besagten Liegenschaft Gst.-Nr. 8442 ist vom Dornbirner Ried her über die neu errichtete Brücke möglich und das Grundstück daher ausreichend erschlossen.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
nach Rücksprache mit der Baurechtsabteilung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihnen die Antwort zu Ihrer Frage bereits hinlänglich bekannt sein sollte, da Sie schon seit mehr als einem Jahr eine Versetzung der Tafel verlangen und Ihnen in mehreren Gesprächen die entsprechenden Begründungen mitgeteilt worden sind.
Die ursprüngliche Verordnung über das Fahrverbot im Bereich Hohenems Sohl datiert vom 3.11.1983 und wurde mit Verordnung vom 13.3.1998 in der heutigen Form abgeändert. Eine Zufahrt mit KFZ zur besagten Liegenschaft Gst.-Nr. 8442 ist vom Dornbirner Ried her über die neu errichtete Brücke möglich und das Grundstück daher ausreichend erschlossen.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
hallo, ich habe sie nicht gefragt dass ich von ihnen schon lange belehrt ? worden bin sondern wieso steht die tafel dort und nicht in der besagten einfahrt von ihnen kommen immer wieder kommentare aber nichts vernünftiges, also nochmal wieso steht die tafel dort und nicht an der einfahrt ich möchte von ihnen eine dezitierte auskunft und keine ausflüchte.
Wir haben Ihr Anliegen erneut intern weitergeleitet.
Schönen guten Tag,
am Landgrabenweg befinden sich zahlreiche Schrebergartenhütten und Stallungen.
Das Fahrverbotsschild wurde bewusst so aufgestellt, dass die Pächter dieser Grundstücke nur über eine kurze Strecke im Ried fahren müssen/dürfen.
Um zu seinem Grundstück zu gelangen, muss der Pächter der Grundparzelle 8443 ca. 300 m durch das Ried fahren, und dies nur am Rande. Wenn die Tafel versetzt würde, wäre er berechtigt, über 3 km Riedstraßen zur Zufahrt zu benützen.
Im Sinne einer Eindämmung des Verkehrs im Ried wäre ein Versetzen der Tafel kontraproduktiv.
Für allfällige weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Kollegen der Stadtpolizei unter Tel. 05576/7101-1520 oder E-Mail polizei@hohenems.at
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
am Landgrabenweg befinden sich zahlreiche Schrebergartenhütten und Stallungen.
Das Fahrverbotsschild wurde bewusst so aufgestellt, dass die Pächter dieser Grundstücke nur über eine kurze Strecke im Ried fahren müssen/dürfen.
Um zu seinem Grundstück zu gelangen, muss der Pächter der Grundparzelle 8443 ca. 300 m durch das Ried fahren, und dies nur am Rande. Wenn die Tafel versetzt würde, wäre er berechtigt, über 3 km Riedstraßen zur Zufahrt zu benützen.
Im Sinne einer Eindämmung des Verkehrs im Ried wäre ein Versetzen der Tafel kontraproduktiv.
Für allfällige weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Kollegen der Stadtpolizei unter Tel. 05576/7101-1520 oder E-Mail polizei@hohenems.at
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
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Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung