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Werte Besucherinnen und Besucher!

Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.

Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!

Bürgermeister Dieter Egger
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Parken Luciusweg/Achstrasse

Meldungsnummer 4/2023
Erstellt am 04.01.2023 um 10:54 Uhr
Kategorie Straßen/Wege/Verkehr
Standort Luciusweg
6845 Stadt Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 04.01.2023
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
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Seit einiger Zeit wird bei diesem Streckenabschnitt Strafzettel für das Falschparken verteilt , ist es irgendwie vorgesehen dass da Parkplatz Kennzeichnungen kommen oder Beschilderung von wo bis wo parken verboten ist aktuell sind gar keine Beschilderung dort und wenn dort Parken verboten sein soll wieso erlaubt man einem Bauträger dort eine Wohnanlage mit nur 2 Besucherparkplätzen zu
Bauen
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 04.01.2023 um 11:35 Uhr
Titel: AW: Parken Luciusweg/Achstrasse
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Schönen guten Tag,

vielen Dank für Ihre erneute Bürgermeldung. Wir haben von den Fachabteilungen folgende Rückmeldungen erhalten:

Die Straßen im Gebiet Witzke (Lucius-, Pirminweg, Appenzeller- und Churer Straße) wurden so geplant und ausgeführt, dass keine parkenden Fahrzeuge auf der Straße stehen. Es ist also auch nicht vorgesehen, dort Parkplätze zu markieren.

Strafzettel wurden aus folgenden Gründen verteilt:
- Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gehsteig (§ 8 Abs 4 Straßenverkehrsordnung)
- Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, obwohl nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben (§ 24 Abs 3 lit d Straßenverkehrsordnung)
- Halten oder Parken im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24 Abs 1 lit d Straßenverkehrsordnung)

All diese Bestimmungen werden für die Führerscheinprüfung gelernt. Die Anbringung von Schildern oder Bodenmarkierungen ist also nicht erforderlich.

Nach den Bestimmungen der Stellplatzverordnung (Landesgesetz) sind bei Mehrfamilienhäusern 0,8 Stellplätze pro Wohnung erforderlich. Die Stadt ist also nicht berechtigt, aus diesem Grunde eine Baubewilligung vorzuenthalten und/oder weitere Stellplätze vorzuschreiben.

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
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