Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!
Bürgermeister Dieter Egger
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Bürgermeister Dieter Egger
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Euer Wille geschehe?
Meldungsnummer | 71/2024 |
Erstellt am | 01.09.2024 um 23:18 Uhr |
Kategorie | Straßen/Wege/Verkehr |
Standort |
Kaiser-Franz-Josef-Straße 6845 Hohenems |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 02.09.2024 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich muss zugeben ich war zutiefst schockiert als ich heute die neuen Wahlplakate in Hohenems gesehen habe. Euer Wille geschehe und 5 gute Jahre. Ja welch Geistes Kind muss man denn sein um so einen Blödsinn für bare Münze zu nehmen? Und einige Meter weiter grinst dann der selbsternannte Vokaki in all seiner Schreckenspracht vom Mast herunter. Braucht es denn wirklich dass "Alle Guten Dinge sind Drei Syndrom" das die Menschen nach Lebensmensch Haider und Ibiza-Demokratie-Verscherbler HCS auch noch den Vokaki erdulden müssen. Der bei beiden vorgenannten hinterlassenen Scherbenhäufen der größte, oder vielleicht doch kleinste, Strippenzieher im Hintergrund war. Ja vielleicht. Das größte Organ zum Poltern ist ihm ja seit jeher gegeben. Es ist ja nicht mal mehr ein Nogo wenn man neben zweifellos elitären Besuchern in Reihe 1 auch die breite Mittelschicht die wohl die größte Zahl an Festspielbesuchern in Salzburg ausmacht als Inzuchtpartie verunglimpft, oder in einem seit 80 Jahren friedvollen neutralen Land die Todesstrafe wieder aufs Parkett bringt. Sitzen nicht auch die Vorarlberger Parteistrategen Egger und Bitsche Jahr für Jahr weit vorne mit dabei wenn sich die Elite, zur Eröffnung der Festspiele in Bregenz versammelt? Seid mir nicht böse aber nicht mal Genossen vom äußersten rechten Rand können so einen Nonsenseabsonderer tatsächlich ernsthaft als Retter der Nation ansehen. Gottlob das es auch über 70% der Wählerschaft nicht tun sofern man den Umfragen glauben schenken mag.
Aber die eine Frage bleibt. Müssen wir diesen Hirnwäscheversuch auf diesen schmucken Plakaten nun wirklich zwei Monate lang auf den Straßen vor unserem zuhause erdulden? Mit Abhängen sind die Genossen nach der Wahl ja meist weniger zügig unterwegs als mit dem Aufhängen. Bitte nicht auch in Hohenems. Ich habe diese Stadt freundlicher kennengelernt.
Aber die eine Frage bleibt. Müssen wir diesen Hirnwäscheversuch auf diesen schmucken Plakaten nun wirklich zwei Monate lang auf den Straßen vor unserem zuhause erdulden? Mit Abhängen sind die Genossen nach der Wahl ja meist weniger zügig unterwegs als mit dem Aufhängen. Bitte nicht auch in Hohenems. Ich habe diese Stadt freundlicher kennengelernt.
KOMMENTARE
Schönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bürgermeldung. Eine Beurteilung von Inhalten eines Wahlkampfes steht uns als Stadtverwaltung nicht zu. Das muss in einer Demokratie der Bürger selbst beurteilen und dann seine Schlüsse ziehen. Gegen das Aufstellen und/oder Aufhängen von Wahlplakaten, welcher Partei auch immer, hat die Gemeinde keine Handhabe: In der höchstgerichtlichen Judikatur wird das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung begründet, das über der Bewilligungspflicht steht und daher auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist, sofern es keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr gibt. Einzig die Anbringung von Wahlwerbung an „Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs“ ist generell verboten. Darunter fallen alle Verkehrszeichen, Laternenmasten, Schutzinseln und dergleichen. Auch kann niemand eine Partei daran hindern, Pachtverträge mit privaten Eigentümern über Plakatstandorte zu treffen. Dort ist ein Eingriff bzw. eine Entferndung nur dann zulässig, wenn Plakate die Verkehrssicherheit gefährden, weil sie Sichtachsen verstellen, verkehrsbehindernd sind oder die Sicherheit (etwa bei Schutzwegen) gefährden. Ob das der Fall ist, entscheiden die jeweiligen Straßenerhalter.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
vielen Dank für Ihre Bürgermeldung. Eine Beurteilung von Inhalten eines Wahlkampfes steht uns als Stadtverwaltung nicht zu. Das muss in einer Demokratie der Bürger selbst beurteilen und dann seine Schlüsse ziehen. Gegen das Aufstellen und/oder Aufhängen von Wahlplakaten, welcher Partei auch immer, hat die Gemeinde keine Handhabe: In der höchstgerichtlichen Judikatur wird das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung begründet, das über der Bewilligungspflicht steht und daher auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist, sofern es keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr gibt. Einzig die Anbringung von Wahlwerbung an „Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs“ ist generell verboten. Darunter fallen alle Verkehrszeichen, Laternenmasten, Schutzinseln und dergleichen. Auch kann niemand eine Partei daran hindern, Pachtverträge mit privaten Eigentümern über Plakatstandorte zu treffen. Dort ist ein Eingriff bzw. eine Entferndung nur dann zulässig, wenn Plakate die Verkehrssicherheit gefährden, weil sie Sichtachsen verstellen, verkehrsbehindernd sind oder die Sicherheit (etwa bei Schutzwegen) gefährden. Ob das der Fall ist, entscheiden die jeweiligen Straßenerhalter.
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
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