Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohenems!
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und bedanken uns jetzt schon für Ihre Mithilfe!
Bürgermeister Dieter Egger
Werte Besucherinnen und Besucher!
Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, dass unsere Stadt lebenswert, sicher und sauber bleibt. Mit dem neuen Serviceangebot auf www.buergermeldungen.com/Hohenems und der entsprechenden App für mobile Geräte können Sie der Stadtverwaltung ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum melden und so aktiv dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern und zu erhöhen.
Schnell und einfach können Sie hier Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich möglichst rasch und unbürokratisch um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Anfragen beantworten.
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Bürgermeister Dieter Egger
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Lärmstörung (Nachfrage zu Meldung 27/2024)
Meldungsnummer | 29/2024 |
Erstellt am | 17.05.2024 um 10:25 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Kaiser franz Josef Straße 4 6845 Hohenems |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 04.06.2024 |
Dauer | 18 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
die Kommunikationsabteilung erledigt die Anfrage der Lärmstörung mit der einzigen Info, dass es in Hohenems keinerlei Verordnung dazu gibt.
Es muss aber doch - zumindest landesweite - Vorgaben geben. Wie lauten diese - könnten Sie nicht zumindest die auf der der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen. Es wäre hilfreich, wenn man hier klar wüsste, was erlaubt ist und was nicht. Aufgrund Ihrer Antwort müsste man ja davon ausgehen, dass es erlaubt ist 24/7 zu bohren, sägen oder den Rasen zu mähen. Oder den ganzen Mittag über irgendwelche Lärm-Arbeiten möglich sind. Wenn dem so ist, müsste man das halt auch so veröffentlichen: "In Hohenems gibt es keine Ruhezeiten - also Rasenmähen und sonstige Lärmarbeiten sind von 0 bis 24 Uhr erlaubt."
Hier wäre zumindest eine Empfehlung oder eine Verordnung seitens der Stadt Hohenems sinnvoll, wie es andere Gemeinden auch machen - gute Beispiele hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten/8/Seite.3150893.html
Kann sich der Gemeinderat (oder wer zuständig ist) bitte mit diesem Thema beschäftigen? Oder diese Frage etwas detaillierter beantworten und als ersten hilfreichen Schritt die landesweiten Vorgaben auf der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen?
Es ist wirklich schwierig, hier Infos zu finden: Gilt das Landesgesetz (welches - was sind die Facts zur Lärmbelästigung) oder das Landessicherheitsgesetz oder das Landes-Polizeistrafgesetz. Prinzipiell gibt es ja nicht mal eine Nachtruhe (https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html
Es gibt doch genug Nachbarschaftskonflikte, die man durch eine Vorgabe von vornherein verhindert könnte. Einfach durch eine klare Regelung.
Danke und mfg
die Kommunikationsabteilung erledigt die Anfrage der Lärmstörung mit der einzigen Info, dass es in Hohenems keinerlei Verordnung dazu gibt.
Es muss aber doch - zumindest landesweite - Vorgaben geben. Wie lauten diese - könnten Sie nicht zumindest die auf der der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen. Es wäre hilfreich, wenn man hier klar wüsste, was erlaubt ist und was nicht. Aufgrund Ihrer Antwort müsste man ja davon ausgehen, dass es erlaubt ist 24/7 zu bohren, sägen oder den Rasen zu mähen. Oder den ganzen Mittag über irgendwelche Lärm-Arbeiten möglich sind. Wenn dem so ist, müsste man das halt auch so veröffentlichen: "In Hohenems gibt es keine Ruhezeiten - also Rasenmähen und sonstige Lärmarbeiten sind von 0 bis 24 Uhr erlaubt."
Hier wäre zumindest eine Empfehlung oder eine Verordnung seitens der Stadt Hohenems sinnvoll, wie es andere Gemeinden auch machen - gute Beispiele hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten/8/Seite.3150893.html
Kann sich der Gemeinderat (oder wer zuständig ist) bitte mit diesem Thema beschäftigen? Oder diese Frage etwas detaillierter beantworten und als ersten hilfreichen Schritt die landesweiten Vorgaben auf der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen?
Es ist wirklich schwierig, hier Infos zu finden: Gilt das Landesgesetz (welches - was sind die Facts zur Lärmbelästigung) oder das Landessicherheitsgesetz oder das Landes-Polizeistrafgesetz. Prinzipiell gibt es ja nicht mal eine Nachtruhe (https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html
Es gibt doch genug Nachbarschaftskonflikte, die man durch eine Vorgabe von vornherein verhindert könnte. Einfach durch eine klare Regelung.
Danke und mfg
KOMMENTARE
Ganz der Meinung!!!
Schönen guten Tag,
die städtische Rechtsabteilung wird sich der Thematik annehmen und den Entwurf für eine Verordnung ausarbeiten, die dann von den politischen Gremien beschlossen werden muss.
Generell gültig ist und bleibt das Landessicherheitsgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/1987/1/P0/LVB40003449?ResultFunctionToken=abf4e7fe-a601-4576-a961-751a1d3600c0&Position=4&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Vorarlberg&BundeslandDefault=Vorarlberg&Index=&Titel=landes+sicherheitsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=04.06.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
die städtische Rechtsabteilung wird sich der Thematik annehmen und den Entwurf für eine Verordnung ausarbeiten, die dann von den politischen Gremien beschlossen werden muss.
Generell gültig ist und bleibt das Landessicherheitsgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/1987/1/P0/LVB40003449?ResultFunctionToken=abf4e7fe-a601-4576-a961-751a1d3600c0&Position=4&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Vorarlberg&BundeslandDefault=Vorarlberg&Index=&Titel=landes+sicherheitsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=04.06.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
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Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung