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Bürgermeister Dieter Egger
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Lärmstörung (Nachfrage zu Meldung 27/2024)

Meldungsnummer 29/2024
Erstellt am 17.05.2024 um 10:25 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kaiser franz Josef Straße 4
6845 Hohenems
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 04.06.2024
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

die Kommunikationsabteilung erledigt die Anfrage der Lärmstörung mit der einzigen Info, dass es in Hohenems keinerlei Verordnung dazu gibt.

Es muss aber doch - zumindest landesweite - Vorgaben geben. Wie lauten diese - könnten Sie nicht zumindest die auf der der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen. Es wäre hilfreich, wenn man hier klar wüsste, was erlaubt ist und was nicht. Aufgrund Ihrer Antwort müsste man ja davon ausgehen, dass es erlaubt ist 24/7 zu bohren, sägen oder den Rasen zu mähen. Oder den ganzen Mittag über irgendwelche Lärm-Arbeiten möglich sind. Wenn dem so ist, müsste man das halt auch so veröffentlichen: "In Hohenems gibt es keine Ruhezeiten - also Rasenmähen und sonstige Lärmarbeiten sind von 0 bis 24 Uhr erlaubt."

Hier wäre zumindest eine Empfehlung oder eine Verordnung seitens der Stadt Hohenems sinnvoll, wie es andere Gemeinden auch machen - gute Beispiele hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten/8/Seite.3150893.html

Kann sich der Gemeinderat (oder wer zuständig ist) bitte mit diesem Thema beschäftigen? Oder diese Frage etwas detaillierter beantworten und als ersten hilfreichen Schritt die landesweiten Vorgaben auf der Homepage der Stadt Hohenems veröffentlichen?

Es ist wirklich schwierig, hier Infos zu finden: Gilt das Landesgesetz (welches - was sind die Facts zur Lärmbelästigung) oder das Landessicherheitsgesetz oder das Landes-Polizeistrafgesetz. Prinzipiell gibt es ja nicht mal eine Nachtruhe (https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html

Es gibt doch genug Nachbarschaftskonflikte, die man durch eine Vorgabe von vornherein verhindert könnte. Einfach durch eine klare Regelung.

Danke und mfg
KOMMENTARE
Hohenems
Hohenems
Kommentar erstellt am: 17.05.2024 um 10:54 Uhr
Titel: AW: Lärmstörung (Nachfrage zu Meldung 27/2024)
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Schönen guten Tag,

vielen Dank für Ihre Bürgermeldung. Wir haben Ihr Anliegen intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet und melden uns an dieser Stelle, sobald wir weitere Informationen für Sie vorliegen haben.

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 20.05.2024 um 17:26 Uhr
Titel: AW: Lärmstörung (Nachfrage zu Meldung 27/2024)
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Ganz der Meinung!!!
 
Hohenems
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Kommentar erstellt am: 04.06.2024 um 10:31 Uhr
Titel: AW: Lärmstörung (Nachfrage zu Meldung 27/2024)
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Schönen guten Tag,

die städtische Rechtsabteilung wird sich der Thematik annehmen und den Entwurf für eine Verordnung ausarbeiten, die dann von den politischen Gremien beschlossen werden muss.

Generell gültig ist und bleibt das Landessicherheitsgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/1987/1/P0/LVB40003449?ResultFunctionToken=abf4e7fe-a601-4576-a961-751a1d3600c0&Position=4&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Vorarlberg&BundeslandDefault=Vorarlberg&Index=&Titel=landes+sicherheitsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=04.06.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Beste Grüße
Ihre Kommunikationsabteilung
 
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