Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Parksituation
Meldungsnummer | 28/2023 |
Erstellt am | 13.12.2023 um 09:15 Uhr |
Kategorie | Verkehr |
Standort |
Mörikestrasse 73092 Heiningen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 14.12.2023 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Parksituation entlang der Mörikestrasse 9 und 11 wird immer schlimmer.
Es wird entgegen der Fahrtrichtung geparkt und riesige Transporter stehen teilweise tagelang am gleich Platz.
Die Strasse ist zugeparkt, obwohl die Parkplätze auf der Seite frei sind und man muss teilweise ab der Einmündung Uhlandstrasse auf der linken Seite fahren. Kommt ein Fahrzeug von unten (aus Richtung Hauptstrasse) ist es für den von oben kommenden nicht sichtbar und man wird gezwungen rückwärts zu fahren.
Es wird entgegen der Fahrtrichtung geparkt und riesige Transporter stehen teilweise tagelang am gleich Platz.
Die Strasse ist zugeparkt, obwohl die Parkplätze auf der Seite frei sind und man muss teilweise ab der Einmündung Uhlandstrasse auf der linken Seite fahren. Kommt ein Fahrzeug von unten (aus Richtung Hauptstrasse) ist es für den von oben kommenden nicht sichtbar und man wird gezwungen rückwärts zu fahren.
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Die Parkproblematk ist der Gemeindeverwaltung bekannt und wird regelmäßig von unserem Gemeindevollzugsdienst kontrolliert. Parkverstöße wie z.B. das Parken gegen die Fahrtrichtung oder Parken im Kreuzungsbereich werden der Bußgeldstelle beim Landratsamt Göppingen weitergeleitet.
Da weder eine Bordsteinabsenkung vorhanden ist noch ein gesetzliches Halte- oder Parkverbot (z.B. Restdurchfahrtsbreite unter 3.05 Meter) greift, ist das Parken gem. der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung Heiningen