Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Hunde Zone
Meldungsnummer | 36/2023 |
Erstellt am | 08.07.2023 um 13:30 Uhr |
Kategorie | Allgemeine Anliegen |
Standort |
Bahnstraße 2440 Gemeinde Gramatneusiedl |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 12.07.2023 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ist es möglich eine Hundezone zu machen ?
Jede andere Ortschaft in der Umgebung hat es auch
Vielen lieben Dank
Jede andere Ortschaft in der Umgebung hat es auch
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In Gramatneusiedl mangelt es schlichtweg an einem geeigneten Grundstück bzw. Örtlichkeit, um einen adäquaten Hundebereich gem. den Vorgaben des NÖ Hundehaltegesetzes einzurichten. Es ist jedenfalls nicht richtig, dass jede andere Ortschaft in der Umgebung diese Einrichtung hat.
Erlauben Sie uns, dass diese öffentliche Bürgermeldung zum Anlass genommen wird, um über die Hundezone ergänzend zu berichten:
Grundsätzlich sind Hundeauslaufplätze oder Hundezonen öffentliche Einrichtungen die aus der Stadt kommen, dort wo die Notwendigkeit mangels alternativen Auslaufmöglichkeiten für die Vierbeiner bestehen. In ländlichen Gemeinden wie Gramatneusiedl, wo die Ortsränder fußläufig binnen weniger Minuten für den Hundeauslauf erreicht werden können, fällt dieses Hauptargument weg. Trotzdem wurden in letzter Zeit vermehrt in Gemeinden unserer Umgebung diese Hundezonen eingerichtet ohne die Argumente zu kennen die eine priorisierende Notwendigkeit dieser Einrichtung rechtfertigen. Weil, wie eingangs erwähnt, in Gramatneusiedl ein entsprechendes Grundstück fehlt, gibt es auch keinen ausgewiesenen Hundebereich. In Wien kommen übrigens auf eine Hundezone/Hundeauslaufplatz, die durchschlich 5000 m² groß ist rund 10.000 Einwohner.
Schließlich sei erwähnt, dass auch eine Hundezone ein öffentlicher Ort bleibt, bei dem die Verantwortung zum Führen der Hunde nicht ruhen kann, speziell dann nicht, wenn es um die Interaktion der Hunde untereinander geht sowie die Entfernung der Exkremente, ganz im Gegensatz zu einem privat eingezäunten Hundehaltebereich gem. § 1 Abs 2 NÖ Hundehaltegesetz.
Die Gemeindeverwaltung.