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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden oder uns Feedback, Ideen und Anregungen weitergeben.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

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Was erlaubt sich das Rote Kreuz?

Meldungsnummer 5/2022
Erstellt am 10.04.2022 um 17:27 Uhr
Kategorie 06 was sonst noch zu sagen ist
Standort Pfarrgasse
4470 Enns
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 12.04.2022
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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In der Pfarrgasse 10 befinden sich Mietwohnungen der WSG. Betreut durch die Stadtgemeinde Enns, teilweise als betreutes Wohnen. Es handelt sich hier um Mietwohnungen und NICHT um eine Krankenanstalt oder um ein Pflegeheim oder ähnliches! Die Bewohner (auch Verwandte und Bekannte von mir pers.) fühlen sich durch solche Aushänge und (rechtswidrige) Aussagen stark verunsichert! Eine Maskenpflicht oder gar das Verlangen eines 2G Nachweises ist in einem Wohnblock NICHT GESTATTET! Ich ersuche die Stadtgemeinde, hier das Rote Kreuz darüber in Kenntnis zu setzen!
KOMMENTARE
Enns
Stadtgemeinde Enns
Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 10:41 Uhr
Titel: AW: Was erlaubt sich das Rote Kreuz?
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In Absprache mit den zuständigen Herren darf ich Nachstehendes mitteilen:

Die Anbringung des Zettels (Maskenpflicht, 2G- Nachweis) erfolgte durch die Betreuerin des Roten Kreuzes auf Anweisung einer
Vorgesetzten aus Linz.

Nach Rücksprache mit der Betreuerin wird der Zettel vor Ort dauerhaft entfernt, da es für diesen - wie richtig erwähnt, keine rechtliche
Grundlage für Maskenpflicht und 2G- Nachweis gibt.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit!

Freundliche Grüße aus dem Stadtamt!




 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 13.04.2022 um 06:11 Uhr
Titel: AW: Was erlaubt sich das Rote Kreuz?
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