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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

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Rechtsregel Westbahnstraße Kathrein Straße

Meldungsnummer 51/2024
Erstellt am 05.10.2024 um 07:08 Uhr
Kategorie 01 Ideen und Anregungen
Standort 4470 Enns
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 15.10.2024
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Im Bereich des GHZ ist die Lage offensichtlich für die Verkehrsteilnehmer verwirrend. Die Straßenmarkierung (gebrochene Leitlinie) geht im Kreuzungsbereich auf der Westbahnstraße durch, Laut Vorgabe der Zone 30 gilt hier die Rechtsregel. Beachtet wird diese jedoch nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Wertigkeit von Westbahnstraße und Kathrein Straße wäre es vielleicht sinnvoll, die Kathrein Straße abzuwerten und mit Negativem Vorrang und einer Haltelinie zu kennzeichnen.
KOMMENTARE
Enns
Stadtgemeinde Enns
Kommentar erstellt am: 07.10.2024 um 06:54 Uhr
Titel: AW: Rechtsregel Westbahnstraße Kathrein Straße
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Guten Morgen und danke für die Anregung, unsere zuständige Abteilung wird sich darum kümmern und sich bei Ihnen melden.

Freundliche Grüße aus dem Stadtamt!
 
Enns
Stadtgemeinde Enns
Kommentar erstellt am: 15.10.2024 um 10:23 Uhr
Titel: AW: Rechtsregel Westbahnstraße Kathrein Straße
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Guten Morgen!

Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

30 km/h-Zonenbeschränkungen werden in Abstimmung mit dem Sachverständigendienstes des Landes Oö festgelegt. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, dass innerhalb einer Zonenbeschränkung als Vorrangregelung grundsätzlich die Rechtsregel zu gelten hat. Durch diese Maßnahme haben Fahrzeuglenker vor jeder Kreuzung ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und gegebenenfalls anzuhalten, dies wird als wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h angesehen. Eine Verordnung eines "Vorrang geben" - wie von Ihnen vorgeschlagen - ist daher leider nicht möglich.

Wir ersuchen um Verständnis.

Freundliche Grüße
Bettina Hemm
 
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