Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden oder uns Feedback, Ideen und Anregungen weitergeben.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden.
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Rechtsregel Westbahnstraße Kathrein Straße
Meldungsnummer | 51/2024 |
Erstellt am | 05.10.2024 um 07:08 Uhr |
Kategorie | 01 Ideen und Anregungen |
Standort | 4470 Enns |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 15.10.2024 |
Dauer | 10 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Im Bereich des GHZ ist die Lage offensichtlich für die Verkehrsteilnehmer verwirrend. Die Straßenmarkierung (gebrochene Leitlinie) geht im Kreuzungsbereich auf der Westbahnstraße durch, Laut Vorgabe der Zone 30 gilt hier die Rechtsregel. Beachtet wird diese jedoch nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Wertigkeit von Westbahnstraße und Kathrein Straße wäre es vielleicht sinnvoll, die Kathrein Straße abzuwerten und mit Negativem Vorrang und einer Haltelinie zu kennzeichnen.
KOMMENTARE
Guten Morgen!
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
30 km/h-Zonenbeschränkungen werden in Abstimmung mit dem Sachverständigendienstes des Landes Oö festgelegt. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, dass innerhalb einer Zonenbeschränkung als Vorrangregelung grundsätzlich die Rechtsregel zu gelten hat. Durch diese Maßnahme haben Fahrzeuglenker vor jeder Kreuzung ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und gegebenenfalls anzuhalten, dies wird als wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h angesehen. Eine Verordnung eines "Vorrang geben" - wie von Ihnen vorgeschlagen - ist daher leider nicht möglich.
Wir ersuchen um Verständnis.
Freundliche Grüße
Bettina Hemm
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
30 km/h-Zonenbeschränkungen werden in Abstimmung mit dem Sachverständigendienstes des Landes Oö festgelegt. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, dass innerhalb einer Zonenbeschränkung als Vorrangregelung grundsätzlich die Rechtsregel zu gelten hat. Durch diese Maßnahme haben Fahrzeuglenker vor jeder Kreuzung ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und gegebenenfalls anzuhalten, dies wird als wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h angesehen. Eine Verordnung eines "Vorrang geben" - wie von Ihnen vorgeschlagen - ist daher leider nicht möglich.
Wir ersuchen um Verständnis.
Freundliche Grüße
Bettina Hemm
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