Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Die Gemeinde liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Bürgermeister Ing. Franz Haunold
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Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Vorrang für rechtskommende Fahrradfahrer?
Meldungsnummer | 37/2023 |
Erstellt am | 21.08.2023 um 13:06 Uhr |
Kategorie | 04 Verkehrswege & Beleuchtung |
Standort |
Blumenfeld 3071 Reith |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 29.08.2023 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo. Wenn man mit dem Fahrrad im Blumenfeld bei Hausnummer 15 auf die Untere Hauptstraße rausfährt, hätte man als Radfahrer den Rechtsvorrang, da kein "Vorrang geben" VZ angebracht ist. Hier dürfen nur Fahrräder gegen die Einbahn fahren. Wurde hier auf das VZ vergessen? Bitte um Kontrolle, da im Falle eines Unfalls es hier zu Unstimmigkeiten kommen könnte.
KOMMENTARE
bei dieser Kreuzung muss die Vorrangstraßenregel angewendet werden - diese besagt:
Bewegt sich ein Fahrzeug auf einer Vorrangstraße, dann hat es Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen, selbst wenn diese von rechts in die Kreuzung einfahren wollen.
Somit ist der Rechtsvorrang gegenüber dem Radfahrer nicht wirksam.
Bewegt sich ein Fahrzeug auf einer Vorrangstraße, dann hat es Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen, selbst wenn diese von rechts in die Kreuzung einfahren wollen.
Somit ist der Rechtsvorrang gegenüber dem Radfahrer nicht wirksam.
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das Team vom Bürgerservice Böheimkirchen