Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Böheimkirchen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)

Die Gemeinde liegt Ihnen am Herzen – uns auch. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Bürgermeister Ing. Franz Haunold

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
Zurück zur Startseite

Einsenkung neben der Fahrbahn (Glasfaserrohrverlegung) am Perschlingweg seit Meldung 41/2024 noch immer nicht durch NÖGIG/STRABAG erledigt

Meldungsnummer 90/2024
Erstellt am 08.11.2024 um 08:56 Uhr
Kategorie 04 Verkehrswege & Beleuchtung
Standort Perschlingweg
3071 Böheimkirchen
Status Neu
Kommentare 0 Kommentare
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

AW: Meldung 41/2024 wurde nicht erledigt - Einsenkungen nach Glasfaserrohrverlegung
Kommentar bewerten:12345
0 von 5 (0 Bewertungen)

Die ursprüngliche Meldung wurde an die ausführende Baufirma weitergeleitet und der Schaden als behoben an uns rückgemeldet.
Wir werden die Angelegenheit erneut prüfen und falls notwendig weitere Schritte veranlassen.
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN